MISS DEUTSCHLAND2024-03-04T08:31:17+01:00

MISS DEUTSCHLAND

INFORMATIONEN

Das Finale zur MISS DEUTSCHLAND besteht aus zwei Wertungsdurchgängen und der anschließenden Siegerehrung. Im 1. Durchgang erfolgt ein Kurzinterview mit dem prominenten Moderator. Hier wird über Beruf, Hobbies, Zukunftswünsche u.s.w. geplaudert. Die Garderobe für diesen 1. Wertungsdurchgang bringt jede Kandidatin selbst mit, es kann aber auch sein, dass die Garderobe (Abendkleid) von einem Sponsor gestellt wird. Dieses wird aber rechtzeitig bekannt gegeben. Im ersten Durchgang soll die Ausstrahlung und das Aussehen bewertet werden.
Im 2. Durchgang stellen sich alle Kandidatinnen im eigenen Badeanzug oder Bikini vor. Bei diesem Durchgang werden sowohl der Gang als auch die Figur bewertet. Ein Hüfttuch (Sarong) darf im Durchgang Bademode benutzt werden. Nach dem 2. Durchgang entscheidet dann die Jury über die TOP 5. Diese ziehen einen Umschlag mit einer besonderen Frage, die es in 30 Sekunden zu beantworten gilt. Die Frage spiegelt die Schlagfertigkeit der Kandidatin wider. Nach dieser Runde wählt die Jury die Siegerin aus und die Krönung der neuen Miss Deutschland erfolgt.

AMTIERENDE SIEGERIN

Die neue MISS DEUTSCHLAND 2024 heißt Celina Weil ist 23 Jahre und kommt aus Rockenberg bei Frankfurt. Die hübsche Studentin wurde Samstagnacht (2.3.2024) im HKK Kongresscentrum Wernigerode aus insgesamt 18 Bundesland- und Regionalsiegerinnen zur neuen MISS DEUTSCHLAND 2024 gewählt und wird nun im Oktober die deutschen Farben bei der Miss Intercontinental Wahl vertreten.

Mit 176 cm präsentierte sich die Studentin in 2 Wertungsdurchgängen der Jury. Celina liebt das Modeln und reist gerne. Gebürtig kommt sie aus Giessen.

Name: CELINA WEIL
Alter: 
23
Größe: 
176 cm
Beruf:
 Studentin
Hobbies: Modeln
Wohnort: Rockenberg
Status: ledig

Alle Models

BEWERBUNG

Tauchen Sie also ein in die Welt des Glamours und des Showbusiness. Für jede Teilnehmerin ist es ein ganz besonderes Erlebnis, einmal im Finale eines nationalen oder sogar internationalen Wettbewerbs zu stehen. Wir bieten Ihnen diese Möglichkeit

Seit Corona führen wir bundesweit fast keine Vorentscheide zur Wahl der Miss Deutschland mehr durch. Deshalb haben Sie die ab sofort die Möglichkeit sich einen Bundeslandtitel, der zur Teilnahme am großen Finale notwendig ist, direkt zu sichern und zu erwerben. Der einmalige Kostenanteil ist nur 450 €.

Dafür erhalten Sie:

– Den Landes- oder regionalen Titel (z. B. MISS MGO SÜDDEUTSCHLAND) – dieser berechtigt Sie zur Teilnahme am Finale der MISS DEUTSCHLAND 2024– Mind. 3 Tage Aufenthalt in einem  4–5-Sterne-Hotel inklusive Verpflegung/Getränke– die offizielle Urkunde der MGO für Sie– Profilfoto im offiziellen Programmheft der MISS DEUTSCHLAND WAHL, sofern dieses zum Finale herausgegeben wird.– Transport innerhalb der MISS DEUTSCHLAND WAHL, ggf. zu Restaurants oder Besichtigungen. Nur die Anreise zum Hotel arrangieren Sie selber.– Make-Up und Styling von einem professionellen Team am Abend der Wahl

Wichtig: Alle Bewerbungen werden vorab geprüft. Erst nach schriftlicher Bestätigung von uns erhalten Sie den Titel. Die Amtsschärpe und die Urkunde erhalten Sie dann bei Anreise in das entsprechende Gasthotel während einer Dinnerzeremonie.

Die Bedingungen an einer MISS Deutschland Vorentscheidung teilzunehmen sind wie folgt:

* keine Nacktaufnahmen veröffentlicht* zwischen 17 (18) – 28 Jahre alt. Sollten Sie über 28 Jahre sein, bewerben Sie sich bitte bei der MRS DEUTSCHLAND WAHL.* Kinder oder keine Kinder* unverheiratet

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Übrigens: Der Titel Miss Deutschland ist patentrechtlich geschützt.

Alle Felder sind Pflichtfelder und müssen bitte ausgefüllt werden. Ebenfalls benötigen wir die 3 Bilder!

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FAQs

Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass Du in Deutschland lebst oder grenznah, d.h. Österreich, Schweiz oder Niederlande zum Beispiel. In dem Fall benötigst Du aber eine deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn Du Deutsch/er bist, dann geht auch eine Bewerbung, wenn Du im Ausland wohnst.

Generell kann sich jede/r Teilnehmer/in bewerben, der/die Lust hat, einmal auf einer Bühne zu stehen und diese einzigartige Chance nutzen möchte.

Miss Deutschland Anwärterinnen von 17 bis 28 (unter 18 mit Einverständnis der Eltern)
Misses Deutschland Anwärterinnen von 18 bis 50
Mister Deutschland Anwärterinnen von 18 bis 50

Für die Miss Deutschland Wahl ja, da wir hier auch Vorwahlen durchführen.

Für die Misses und die Mister Deutschland Wahl erheben wir eine Registrierungsgebühr, in der aber auch die Schärpe und weitere Annehmlichkeiten enthalten sind.

Es gibt bei jeder Endwahl ein Opening und danach die Durchgänge: Abendmode bzw. Anzug sowie Bademode bzw. Beachwear in der Kategorie Misses. Dann gibt es bei der Miss und Misses Wahl die Ermittelung der Top 5, die sich dann in einer Fragerunde beweisen müssen. Bei den Herren werden direkt die Top 3 ermittelt.

Mit Sicherheit Verona Pooth, die 1993 gewann. Auch Shermine Sharivar wurde zur Miss Deutschland gekrönt. Natalie Ackermann ist ebenfalls sehr erfolgreich. Unter den Männern ist Andreas Sasse zu nennen oder auch Michael Piechler, der u.a. für zahlreiche große Marken (BOSS, Turkish Airlines, CHRONO24 u.a.) modelt.

Ja, jede Miss Deutschland/Misses Deutschland oder Mister Deutschland können bis zu zweimal antreten, es muss jedoch ein Jahr dazwischen liegen. Zudem sollte sich bei der Misses oder Mister Deutschland Wahl zudem eine Veränderung eingestellt haben, um erneut teilzunehmen. Zum Beispiel ist man nun verheiratet oder hat ggf. ein Kind bekommen.

Die Miss Deutschland nimmt an der Miss Intercontinental Wahl teil. Die Misses Deutschland hat die Möglichkeit zur Teilnahme am Top Model of the World Wettbewerb. Der Mister Deutschland hat die Möglichkeit zur Teilnahme am Wettbewerb Mr Model Universe, diese Wahl findet jedoch nicht immer jährlich statt.

  • 1 Verantwortliche Durchführung
    Die Durchführung der Wahl obliegt dem Organisationsteam der MGO im folgenden Komitee genannt.
  • 2 Ablauf
    Die Veranstaltung besteht aus mindestens zwei Wertungsdurchgängen: Der erste Durchgang erfolgt in Abendmode der zweite in Bademode. Darauf folgt eine öffentliche Krönung der Plätze 3 – 2 und 1.
  • 3 Bewertungskriterien
    Überwiegendes (50 % der zu vergebenen Punkte) Bewertungskriterium ist die Schönheit. Aber auch die Faktoren: Intelligenz, Persönlichkeit, Charme und Haltung sowie Professionalität gehen in die Bewertung ein. Den genauen Aufteilungsschlüssel der Punkte auf diese Kriterien beschließt die Jury durch den Jurypräsidenten.
  • 4 Übertragung der Verwertungsrechte
    Die Teilnehmerinnen der öffentlichen Wahl zur MISS Deutschland übertragen dem KOMITEE uneingeschränkt sämtliche Verwertungsrechte, sei es bzgl. der eingesendeten Fotos und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Landes-Regionaltitel, welcher im Eigentum der MGO ist, in Bild, Text, Ton, Rundfunk, Fernseh- und Videoaufnahmen. Die Teilnehmerinnen verzichten grundsätzlich auf die Paragrafen des Urheberrechtsgesetz des Welturheberrechtsabkommen in der Pariser Fassung, dem Künstlerschutzabkommen von Paris, dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29.10.71 zum Schutz der Herstellung von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung von Tonträgern, dem Übereinkommen der Verbreitung der durch Satelliten übertragenen Programmtragenden Signale, dem europäischen Fernsehabkommen inkl. der jeweiligen Zusatzprotokolle und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Darin eingeschlossen ist auch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken, bildenden Künsten und Fotografie. Die Teilnehmerin verzichtet dabei auf eine finanzielle Entschädigung.
  • 5 Jury
    Die Zusammensetzung der Jury beschließt das Organisationsteam. Sie besteht aus prominenten Persönlichkeiten der Bereiche Sport, Musik, Film, Politik und TV oder ehemaligen Siegerinnen sowie Sponsoren.
  • 6 Die Teilnehmerin und Pflichten
    Die Unterzeichnerin der Registrierung verpflichtet sich zur Teilnahme an der Wahl zur MISS DEUTSCHLAND.
    Teilnehmen kann nur, wer am Tag der Wahl (bei MISS mindestens 17 und höchstens 18 Jahre alt ist). Nacktaufnahmen dürfen nicht existieren. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Pflicht mehr. Eine falsche Angabe führt zur direkten Disqualifikation und Ausschluss am Finale der MISS Deutschland Wahl! Jeder Teilnehmerin ist klar und bewusst, dass sie in dem Jahr in der ihr ein MGO Titel (auch Bundeslandtitel) verliehen wurde bis zur nächstfolgenden Landeswahl oder Finalwahl zur MISS Deutschland Wahl (MGO) an keiner anderen, ähnlichen Veranstaltung z.B. eine Wahl eines Mitbewerbers oder Konkurrenten teilnehmen darf. Sollte sie dagegen verstoßen und dennoch teilnehmen, verliert sie automatisch den MGO Titel und zahlt ggfs. eine einmalige Konventionalstrafe an die MGO.

An –und Abreise zur Wahl der MISS Deutschland ist selber zu organisieren. Kosten werden nicht erstattet. Während der Veranstaltung haben alle Teilnehmerinnen pünktlich und zuverlässig die Weisungen des Organisationsteams zu befolgen.

  • 7 Pflichten der MGO
    Die MGO verpflichtet sich, stets mit Rücksichtnahme und Abstimmung auf weitere von der MGO gemanagten Künstler und Sieger die MISS Deutschland bei der Vergabe von Jury – Einsätzen, PR-Terminen und internationalen Einsätzen bevorzugt zu berücksichtigen. Die MGO wird sich nach Kräften bemühen, möglichst vorteilhafte Konditionen für MISS Deutschland auszuhandeln. Die Termine hat die MGO der MISS Deutschland in der Regel spätestens 7 Tage vor dem Einsatz mitzuteilen. Diese Mitteilung kann mündlich erfolgen. Wird die 7-Tage-Frist nicht eingehalten, so ist MISS Deutschland entschuldigt, wenn sie den Termin aus anderweitigen Gründen (wichtiger, nicht verschiebbarer Arzttermin) nicht wahrnehmen kann. Eine Ausnahme besteht bei kurzfristigen TV-Auftritten, die stets Priorität haben und zur eigenen Promotion dienen.

Die MGO sorgt dafür, dass der MISS Deutschland Siegerin keinerlei Kosten für Unterkunft bei Einsätzen entstehen die durch die MGO vermittelt wurden. Dasselbe versucht die MGO während der Veranstaltungen auch für Verpflegung vor Ort. Es gelten in diesem Fall die Vereinbarungen mit dem jeweiligen Auftraggeber.
MGO bekennt sich uneingeschränkt zur MISS Deutschland.

  • 8 Honorar, Aufwandsentschädigungen, Auslagen
    Ein Honorar für die Teilnahme an der Wahl der MISS Deutschland wird nicht gezahlt.
  • 9 Die Siegerinnen / Sieger-Management Vertrag, Fototermin
    Die Teilnehmer erklären hiermit, in keinem Exklusivmanagement einer Agentur (Modelagentur etc.) zu sein und keinerlei Vertragsbindungen mit privaten Managern oder ähnlichem zu haben. Sofern doch, benötigen wir vor Antritt der Wahl eine Freistellungsvereinbarung jener Agentur, dass diese nach dem Titelgewinn im Finale keinerlei Ansprüche an die MGO und die Teilnehmerin herleitet.
    Die Teilnehmer der MISS DEUTSCHLAND Wahl verpflichtet sich diese Statuten anzuerkennen.
    Im Falle ihrer Wahl zur Siegerin, Zweit oder 3.Plazierten (MISS Deutschland) verpflichtet sie sich zur Aufnahme in das Exklusiv – Managementvertrag mit dem KOMITEE. Der Managementvertrag begründet unter anderem das Recht zum Führen des nationalen Titels MISS DEUTSCHLAND der beim Markenamt in München bundesweiten Schutz genießt.

Das Komitee erhält von jedem Auftrag / Honorar / Preisgeld den die Siegerin ausübt eine Provision von max. 20%, sofern der Job durch das Komitee entsteht. Dies gilt nur für die Siegerin – MISS DEUTSCHLAND – selber, nicht für die 2. oder 3. Platzierten, diese sind frei sind von dieser Regelung.

  • 10 Amtszeit, Pflichten und Urlaub
    Die Amtszeit der Siegerin beträgt maximal 1 Jahr (365 Tage), endet aber sofort mit der folgenden WAHL der neuen MISS DEUTSCHLAND.
  • 11 Treuepflicht, Konkurrenzverbot
    MISS Deutschland unterliegt während ihrer Amtszeit sowie ein Jahr danach einer besonderen Treuepflicht. Diese beinhaltet ein uneingeschränktes Bekenntnis zur veranstaltenden Firma. Insbesondere darf sie keine Aktfotos von sich anfertigen lassen, einmal zugesagten Terminen nicht unentschuldigt fernbleiben, keine Betriebsgeheimnisse der Firma an Dritte verraten, sich auch im Ausland vorbildlich verhalten und keine öffentlichen Aussagen tätigen, welche die Firma MGO, deren Inhaber herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen geeignet sind. Während der Amtszeit sowie ein weiteres Jahr danach darf die Siegerin MISS Deutschland an keiner anderen Miss/ Model eines Mitbewerbers teilnehmen.
  • 12 Disqualifikation, Schadensersatz, Konventionalstrafe
    Bei Verstoß gegen diese Statuten, insbesondere die Bestimmungen des § 10 kann MGO die jeweilige Amtsträgerin disqualifizieren. Im Falle der Disqualifikation hat die Amtsträgerin (MISS Deutschland) der MGO den diesen aus der Disqualifikation entstandenen Schaden zu ersetzen. .

Bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit durch Kündigung durch die jeweilige Amtsträgerin gilt Absatz 1 § 11 entsprechend.

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